Arbeitnehmer müssen Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers Folge leisten. Bei renitenter Missachtung von Anweisung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, auch wenn im Einzelfall keine Schäden entstanden sind. Vorliegend ging es z. B. um die Anweisung, wie ein Protokoll über ein Teammeeting zu führen ist oder Sonntags nicht zu arbeiten.
In einem kürzlich von uns vertretenem Fall vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 1.2.2024 - 26 Ca 2177/23) wurde über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung verhandelt. Diese hatte unsere Mandantin ausgesprochen, nachdem die Klägerin wiederholt Arbeitsanweisungen missachtet hatte.
Konkret ging es beispielsweise um die Anweisung ein Ergebnisprotokoll von einem Teammeeting zu erstellen. Die Klägerin erstellt ein wörtliches Protokoll, weil sie dies für sinnvoller hielt Weiterhin war die Klägerin aufgefordert worden keine E-Mails mehr in Blindkopie (bcc) zu versenden. Die Klägerin widersetzte sich dem und sendete E-Mails insbesondere mehrfach an den nächsthöheren Vorgesetzten in bcc. Darüber hinaus wurde die Klägerin dazu aufgefordert, einen ihr erteilten Arbeitsauftrag nicht weiterzuverfolgen. Die Klägerin arbeitete an diesem dennoch weiter und forderte sogar Kollegen auf, an diesem mit hoher Priorität weiterzuarbeiten. Auch gegen die Anweisung sonntags nicht zu arbeiten, verstieß die Klägerin mehrfach. Nach mehreren einschlägigen Abmahnungen erfolgte schließlich eine ordentliche Kündigung.